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   VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909   

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https://dejure.org/2018,42415
VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909 (https://dejure.org/2018,42415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2018 - 9 ZB 18.909 (https://dejure.org/2018,42415)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 9 ZB 18.909 (https://dejure.org/2018,42415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2; BGB analog § 1004; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Behauptungen im Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Haltungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von Behauptungen im Zusammenhang mit tierschutzrechtlichen Haltungsbedingungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 2 ; BGB § 1004 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Unterlassung und des Widerrufs von Behauptungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG, B.v. 16.3.2017 - 1 BvR 3085/15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Auch wenn das Äußern einer Rechtsmeinung als Werturteil zu verstehen sein sollte, zeigt das Zulassungsvorbringen jedenfalls keinen gegenüber dem Kläger beleidigenden oder schmähenden Charakter der amtlichen Äußerungen der Mitarbeiter des Landratsamts auf; sachfremde Erwägungen lassen sich dem Zulassungsvorbringen ebenfalls nicht entnehmen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Ein unerhebliches oder offensichtlich unsubstantiiertes Vorbringen darf außer Betracht gelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 B 20.18

    Angemessenheit der Dauer eines Gerichtsverfahrens bei Eintritt der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Der Umstand, dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Maßstäbe zu einer anderen Bewertung kommt als der Kläger, führt zu keinem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, B.v. 10.9.2018 - 5 B 20.18 D - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Diese Verfahrensgarantie gewährleistet aber nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.397 - juris Rn. 74 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 16.2434

    Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Diesen tritt das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert entgegen, zumal den Feststellungen des Amtstierarztes hinsichtlich der Beurteilung, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten sind bzw. ob grobe und wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu kommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 9 ZB 16.1261

    Zufahrt über Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb dieser Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 9 ZB 16.1261 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 9 ZB 13.2581

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2018 - 9 ZB 18.909
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das aus einer Mischung von Sachverhalt, persönlichen Eindrücken und unstrukturierter, rechtlicher Kritik bestehende Vorbringen des Klägers im Zulassungsantrag dem Darlegungsgebot vollumfänglich entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 9 ZB 13.2581 - juris Rn. 7).
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